Fuhrmann & Schlimme GmbH, Karlsruher Straße 4, 10711 Berlin,
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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Fuhrmann & Schlimme GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt, wenn es sich um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Fuhrmann & Schlimme GmbH nutzt Videoprogramme zur Erfassung und Dokumentation von mündlichen Vertragsabschlüssen.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und diese nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
4.4 Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Dienstleister sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
4.5 Ist der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Dienstleister in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Dienstleister wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Personalressourcen (sofern notwendig) sowie die Räumlichkeiten für etwaige Dreharbeiten.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Sofern Der Dienstleister dem Auftraggeber konkrete Werbemaßnahmen empfiehlt, hat der Auftraggeber im Fall der Umsetzung die entsprechenden Kosten von Drittanbietern zu tragen. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
5.7 Der Auftraggeber hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dienstleisters erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.
5.8 Der Dienstleister erbringt Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmen und Selbstständigen im Bereich des Onlinemarketings und der Anfragen-/Leadgenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Dienstleister dem Auftragsgeber nicht die Erbringung eines Werks oder konkreten Erfolgs.
5.9 Der Auftragsgeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern vom Dienstleister zu erbringen. Unterlässt der Auftragsgeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Dienstleister, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Zahlungskonditionen fällig. Hierbei handelt es sich um einmalige Vorauszahlungen und/oder Ratenzahlungen.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen sind unverbindlich.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
6.5 Die angegebenen und mitgeteilten Preise des Dienstleisters, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.6 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber dem Dienstleister nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Dienstleister stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
6.7 Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
6.8 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Dienstleister zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch Plattform bezogene Änderungen oder Einschränkungen entstehen, wie z.B. Änderungen der Nutzerbedingungen, Werbekontosperrungen, Abmahnungen von Wettbewerbern.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Der Auftraggeber gestattet dem Dienstleister sogenannte Testimonial-Werbung. Der Dienstleister ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Auftraggeber als Referenz zu werben. Der Auftraggeber ist entsprechend zur Nutzung dem Auftraggeber gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.